Landhotel Hühnerhof Zimmerpreise Anfrage
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Achtung neu ab Januar 2010
Wie muss das Frühstück bei der Rechnungsstellung ab 1. Januar 2010 gehandhabt
werden?
Nach dem Willen des Gesetzgebers wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz von
sieben Prozent nur auf die reine Beherbergungsleistung anzuwenden sein. Nebenleistungen,
wie das Frühstück, sind zum vollen Mehrwertsteuersatz abzurechnen. Ab
1. Januar 2010 muss das Frühstück also auf Hotelrechnungen gesondert ausgewiesen
sein. Eine Pauschalrechnung, die die Übernachtung inklusive Frühstück beinhaltet,
kann nicht mehr ausgestellt werden.
Da bereits heute in vielen Hotels das Frühstück separat berechnet wird, gibt es kein
Problem, die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für die Übernachtungsleistung
und das Frühstück zu handhaben und auf der Rechnung gesondert auszuweisen.
Auch für die Zeitung im Hotel ist bekanntermaßen schon heute ein separater Rechnungsposten
zu sieben Prozent Mehrwertsteuer zu bilden.
Ein Blick auf Europa zeigt, dass auch in zehn weiteren EU-Mitgliedsländern für
Hotellerie und Gastronomie unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zur Anwendung
kommen (zum Beispiel in Schweden, Belgien und Portugal).
Keine Frage: In den Hotels, wo bislang das Frühstück stets eingeschlossen war, muss
jetzt ein Preis hierfür festgelegt und auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Was ist mit dem Frühstück für Geschäftsreisende?
Nach derzeitiger Rechtslage können Dienstreisende im Rahmen der Reisekostenabrechnung
eine Pauschalrechnung (Übernachtungspreis inklusive Frühstück) abzüglich
eines Eigenanteils von 4,80 Euro für das Frühstück vom Arbeitgeber erstattet
bekommen. Wenn das Frühstück jedoch gesondert ausgewiesen wird, besteht die
Möglichkeit des pauschalierten Abzuges von 4,80 Euro nicht. Erstattet der Arbeitgeber
dem dienstreisenden Mitarbeiter dennoch die Kosten für das Frühstück, muss
der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent für das Frühstück
an das Finanzamt abführen. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für das gesondert
ausgewiesene Frühstück nicht übernimmt, muss der Arbeitnehmer die Kosten für
das Frühstück mit seinem Tagegeld finanzieren.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die praktischen Lösungen in der Hotellerie
im Ausland ist davon auszugehen, dass die Hotellerie Frühstücksvarianten anbieten
wird, die der Ausgabebereitschaft der Gäste Rechnung tragen.











